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Verfahren

Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zur Realisierung einer Deponie sind das Richtplanverfahren, das Nutzungsplanverfahren und das Baubewilligungsverfahren.

Der Standort Deponie Fuchsbüel ist bereits im kantonalen Richtplan des Kantons Thurgau eingetragen. Für das kommunale Nutzungsplanverfahren, nämlich das Gestaltungsplanverfahren und die Zonenplanänderung, ist die Gemeinde Sirnach die Leitbehörde. Sie führt die im Planungs- und Baugesetz vorgesehenen Teilverfahren Mitwirkung, öffentliche Auflage und Abstimmung zur Zonenplanänderung durch und informiert die Bevölkerung darüber im «Sirnachaktuell». Anschliessend an das Nutzungsplanverfahren erfolgt das Baubewilligungsverfahren.

Die Teilverfahren des Nutzungsplanverfahrens zur Erweiterung der Deponie Fuchsübel kurz beschrieben.

Mitwirkung

Im Rahmen der Mitwirkung fand am 06. März 2023 im Dreitannensaal eine Infoveranstaltung zur Erweiterung der Deponie Fuchsbüel statt. Sowohl das Projekt als auch das Projektteam wurden vorgestellt. In einem interessanten Austausch zwischen der Bevölkerung, der Gemeinde und dem Planerteam konnten viele Fragen und Anregungen der Teilnehmenden direkt beantwortet werden.

Das Gestaltungsplandossier lag vom 06. bis 26. März 2023 zur Einsicht in der Gemeinde Sirnach auf. Die eingegebenen schriftlichen Stellungnahmen wurden durch die Gemeinde bearbeitet und beantwortet. Der Gemeinderat beschloss danach, das weitere Genehmigungsverfahren mit der Einleitung zur öffentlichen Auflage im Juni 2023 fortzusetzen.

Öffentliche Auflage

Nach Abschluss der Mitwirkung im März 2023 erfolgt ab dem 02. bis am 22 Juni 2023 die öffentliche Auflage zur Erweiterung der Deponie Fuchsbüel.

Das vollständige Gestaltungsplandossier sowie die Unterlagen zur Zonenplanänderung können während diesem Zeitraum in der Gemeinde Sirnach eingesehen werden. Die wichtigsten Planungsunterlagen werden zudem auf der Website der Gemeinde Sirnach online verfügbar sein.

Schriftliche Stellungnahmen zur Auflage können an bauamt@sirnach.ch eingereicht werden. Bitte teilen Sie die Angaben zu Ihrer Person, wie auch Ihre Betroffenheit zum Deponieprojekt und Ihre Frage mit.

Eingegangenen Stellungnahmen werden durch die Gemeinde zusammengefasst. Können die Einwände beantwortet werden, entscheidet der Gemeinderat die Abstimmung zur Zonenplanänderung zu genehmigen und einzuleiten.

Zonenplanänderung

Die raumplanerische Voraussetzung zur Errichtung einer Deponie im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung ist die Ausscheidung der entsprechenden Nutzungszone, respektive der Deponiezone.

Für die Erweiterung der Deponie Fuchsbüel wird die bestehende Deponiezone, für die Betriebszeit der neuen Deponie, südlich erweitert. Der Termin für die nötige Zonenplanabstimmung wurde auf den 26. November 2023 festgelegt. Der Gemeinderat hat dafür die Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger von Sirnach einstimmig genehmigt.

Bei einem positiven Abstimmungsresultat erfolgt die Erarbeitung des detaillierten Gestaltungsplans und es kann das Baubewilligungsverfahren gestartet werden.